Der Osteopath / in muß wissen, wann man nicht behandeln sollte und der Patient in ärztliche Behandlung gehört. Nach Rücksprache kann dann begleitend osteopathisch behandelt werden.

Zu den Kontraindikationen gehören Erkrankungen wie Entzündungen, frische Frakturen, Tumorleiden und psychische Leiden.

Auch als Patient ist es gut zu wissen, dass nicht alle Krankheiten mit der Osteopathie geheilt werden können.

Die Osteopathie erfährt ihre therapeutische Grenze dort, wo strukturelle Schädigungen vorhanden sind.

z. B. ist eine Arthrose durch einen Knorpelabrieb auf den Gelenkflächen gekennzeichnet; in einem fortgeschrittenen Stadium treten auch Veränderungen an den Gelenkknochen hinzu. Die Osteopathie kann diesen Prozess nicht mehr rückgängig machen. Osteopathische Behandlungen können sich begleitend schmerzlindernd oder beweglichkeitsverbessernd auswirken.

Auch für die Inneren Organe gilt das Prinzip, dass Gewebeschäden durch Krankheiten nicht mehr rückgängig gemacht werden können.